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Halteverbot in Bonn beantragen
Hier erfährst Du, wie Du in nur wenigen Schritten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Bonn beantragen kannst.
Rechtssichere Beantragungshilfe
Für jede Stadt individuell
direkt Halteverbotsschilder online mieten
Veröffentlicht am: 25.04.2024 •
Zuletzt aktualisiert am: 25.04.2024

Der Artikel wurde von Henrik Vogt (Gründer von halteverbotsschilder-mieten.de) verfasst.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer ist zuständig?
Bundesstadt Bonn
Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wo kann ich den Antrag ausfüllen?
Wie lange vorher soll ich die Beantragung durchführen?
1. Allgemeines & Kosten
Die Stadt Bonn stellt unter diesem Link Informationen sowie ein direktes Online-Formular zur Verfügung. Das Einrichten einer Halteverbotszone in Bonn kostet
für einen Tag 30 €
bis zu drei Tagen 48 €
bis zu einer Woche 90 €
bis zu zwei Wochen 112,50 €
bis zu drei Wochen 135 €
bis zu vier Wochen 157,50 €
Die Stadt Bonn berechnet die Gebühren auch an Hand der Anzahl der Fahrzeuge/Anhänger die in der Halteverbotszone parken werden und fragt diese bei der Beantragung ab.
Empfehlung von uns:
Beantrage die Ausnahmegenehmigung aus Kostengründen immer für ein Fahrzeug - wenn das Ordnungsamt vorbeikommt, ist es überhaupt kein Problem, sollten kurzfristig auch einmal zwei oder drei Fahrzeuge dort halten. Das Ordnungsamt würde deshalb nicht abschleppen oder ein Bußgeld verhängen. Auf der ausgestellten Genehmigung ist das von Dir angegebene Kennzeichen übrigens gar nicht erfasst. Hier kannst Du Kosten sparen.
2. Halteverbot online beantragen
Es gibt aktuell zwei Möglichkeiten das Halteverbot bei der Stadt Bonn zu beantragen.
2.1 Beantragung über das Online-Formular
Über diesen Link gelangt man direkt in das Online-Formular der Stadt Bonn. Eine Registrierung ist nicht erforderlich - es kann sofort online ausgefüllt werden.
Schritt 1: Eingabe der persönlichen Daten

Schritt 2: Eingabe von Zeitraum, Ort, Begründung und Anzahl der Fahrzeuge

Die Angabe "Anzahl der Fahrzeuge" verlangt von Dir die Eingabe der Fahrzeuge, die in der selbst eingerichteten Halteverbotszone parken dürfen. Planst Du beispielsweise mit Deinem Umzugswagen dort zu halten, gib bitte die Anzahl 1 an. Zusätzlich ist das Kennzeichen anzugeben. Sollte das Kennzeichen nicht bekannt sein, weil es sich beispielsweise um einen Mietwagen handelt, den Du extra für den Umzug anmietest, so gib bitte BN-BN 1111 als Platzhalter ein.
Hintergrund:
Hintergrund ist, dass wenn das Ordnungsamt an Deiner selbst eingerichteten Halteverbotszone kontrolliert, es direkt ersichtlich sein soll, ob das dort abgestellte Fahrzeug rechtmäßig dort parkt. Streng genommen musst Du auch die erhaltene Ausnahmegenehmigung (die Du nach Beantragung von der Stadt Bonn postalisch oder per E-Mail zugeschickt bekommst) in dem Fahrzeug auslegen, das in Deiner Halteverbotszone abgestellt ist.
Empfehlung von uns:
Beantrage die Ausnahmegenehmigung aus Kostengründen immer für ein Fahrzeug - wenn das Ordnungsamt vorbeikommt, ist es überhaupt kein Problem, sollten kurzfristig auch einmal zwei oder drei Fahrzeuge dort halten. Das Ordnungsamt würde deshalb nicht abschleppen oder ein Bußgeld verhängen. Auf der ausgestellten Genehmigung ist das von Dir angegebene Kennzeichen übrigens gar nicht erfasst. Hier kannst Du Kosten sparen.
Schritt 3: Ausfüllvorgang abschließen

Nicht vergessen den Antrag über "Einreichen" abzuschicken. In der Regel erhältst Du die Ausnahmegenehmigung in den nächsten Tagen entweder per E-Mail oder postalisch zugestellt.
Wundere Dicht nicht. Das System verschickt keine Bestätigungsmail.
2.2 Beantragung via E-Mail
Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag formlos per E-Mail zu stellen. Dazu schickt man eine E-Mail an ausnahmegenehmigung-parken@bonn.de mit folgenden Angaben:
Deine aktuelle Wohnadresse
Adresse an der die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
Datum/Uhrzeit der Halteverbotszone
Anzahl der Fahrzeuge/Anhänger die in der eingerichteten Halteverbotszone parken sollen
3. Ausnahmegenehmigung
Im Regefall nach ein paar Tagen erhältst Du per E-Mail/Post die beantragte Ausnahmegenehmigung. Neben der Adresse und der Zeit enthält die Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid, den Du per Überweisung bezahlen musst.
Übrigens: Die Ausnahmegenehmigung muss nicht an den Halteverbotsschildern befestigt werden - Du behältst diese nur für den Ernstfall: Wenn jemand Fremdes in Deiner Halteverbotszone parkt und Du das Fahrzeug abschleppen lassen musst. Erst dann fordert das gerufene Ordnungsamt eventuell Deine Ausnahmegenehmigung zur Einsicht ein.
Hier findest Du ein Beispiel einer erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Bonn zur Ansicht.
4. Aufstellprotokoll Stadt Bonn
Die Stadt Bonn stellt zusammen mit dem Genehmigungsschreiben eine Vorlage für das Aufstellprotokoll zur Verfügung. Darin werden die zum Zeitpunkt der Aufstellung im Bereich der Halteverbotszone parkenden Fahrzeuge dokumentiert. Gleichzeitig dient das Protokoll als Nachweis dafür, dass die Halteverbotsschilder mindestens 96 Stunden vor Beginn der Halteverbotszone ordnungsgemäß aufgestellt wurden.
Das offizielle Formular der Stadt Bonn haben wir Dir hier ebenfalls noch einmal zum Download bereitgestellt.
Alternativ kannst Du auch unser universelles Aufstellprotokoll verwenden.
Die Stadt Bonn akzeptiert beide Varianten.
Wichtig ist vor allem, dass Du beim Aufstellen Deiner Halteverbotsschilder in Bonn ein Aufstellprotokoll anfertigst. Nur so kannst Du im Bedarfsfall nachweisen, wann die Schilder aufgestellt wurden und welche Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt bereits in der Halteverbotszone standen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn später falsch parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden sollen.
5. Halteverbotsschilder für Bonn
In der Ausnahmegenehmigung der Stadt Bonn wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Halteverbotsschilder selbst beschafft werden müssen. Ohne Halteverbotsschilder besitzt das genehmigte Halteverbot keine Gültigkeit.
Alle wichtigen Links und Dokumente
Beispiel Genehmigung Altenburg
Website der Stadt Altenburg
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