Halteverbot beantragen
Wie beantrage ich eine Halteverbotszone? Wie viel Vorlaufzeit brauche ich? Was gibt es bei der Beantragung bei der Stadt zu beachten? Dies erfährst Du in diesem Artikel - mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung in Deiner Stadt.
1. Wie und wo beantrage ich ein Halteverbot?
Ein mobiles Halteverbot für Umzug, Anlieferung, Baustelle etc. wird immer bei der jeweiligen Stadt beantragt. In der Regel muss dazu ein Formular ausgefüllt werden - meist geht dies bereits online oder es muss ausgedruckt und an das zuständige Amt geschickt werden.
Dabei muss kein teurer Dienstleister dazwischen geschaltet werden, der dies übernimmt - die Beantragung ist ganz einfach. Wir zeigen Dir, wie es geht!
Halteverbot in Bonn beantragen
Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Ausfüllhilfe
Halteverbot in Düsseldorf beantragen
Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Ausfüllhilfe
Halteverbot in Essen beantragen
Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Ausfüllhilfe
Halteverbot in Frankfurt beantragen
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Halteverbot in Köln beantragen
Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Ausfüllhilfe
2. Wie lange vorher muss ich ein Halteverbot beantragen?
Grundsätzlich gilt, dass Du Dein Halteverbot ca. 7-14 Tage vor Deinem Umzugs- oder Anlieferungstermin beantragen solltest.
Die Bearbeitungsdauer variiert von Stadt zu Stadt - oft kann es auch schneller gehen oder etwas länger dauern, z.B. während der Ferienzeit. Die Stadt bearbeitet Deinen Antrag und sendet Dir diesen zusammen mit dem Gebührenbescheid postalisch oder per E-Mail zu.
Tipp:
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Ausnahmegenehmigungen zur Zeit sogar schneller als gewohnt genehmigt werden. Viele Ämter beschleunigen aktuell den Genehmigungsprozess, indem sie vieles per E-Mail abwickeln. Die telefonische Erreichbarkeit ist oft schlecht - oft hilft es, das Formular einfach auszufüllen und auf jeden Fall die eigene E-Mail Adresse anzugeben. Kontaktiere uns bei Fragen gerne und wir versuchen zu helfen.
Bist Du zu knapp dran?
Bitte rufe uns uns an - wir versuchen gerne zu helfen.

7 bis 14 Tage vorher solltest Du Dein Halteverbot beantragen.
3. Kann ich für jeden Wochentag ein Halteverbot beantragen?
In vielen Städten hat das Ordnungsamt (welches für mobil errichtete Halteverbotszonen zuständig ist) am Sonntag frei. Deshalb kann grundsätzlich in den meisten Städten nur für den Sonntag kein Halteverbot beantragt werden.
4. Für wie viele Tage kann ich ein Halteverbot beantragen?
Grundsätzlich kannst Du eine mobile Halteverbotszone so lange beantragen, wie Du möchtest. Oft gibt es spezielle Pauschalen für einen Tag, zwei Tage, drei Tage, bis zu einer Woche oder bis zu einem Monat. Darüber hinaus kannst Du meist wochenweise verlängern.
Die Gebühren richten Sie danach, wie lange ein Halteverbot beantragt wird und in welcher Stadt. Mehr über die Gebühren erfährst Du auf unserer Übersichtsseite: Was kostet ein Halteverbot?
5. Welche Informationen muss ich angeben, um ein Halteverbot zu beantragen?
Zur Beantragung einer Halteverbotszone sind generell folgende Informationen anzugeben:
- die Adresse der einzurichtenden Halteverbotszone
- den gewünschten Zeitraum
- die benötigte Länger Halteverbotsone
- Deine Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail)
Manche Städte fordern noch mehr Informationen - Genaueres erfährt man bei einem Blick in das Antragsformular der jeweiligen Stadt.
Wir bieten für jede Stadt, in der wir aktuell einen Standort haben, eine Ausfüllhilfe an.
6. Wie lang sollte eine Halteverbotszone sein?
Eine übliche Halteverbotszone beträgt in der Regel zwischen 10 und 15 Metern - d.h. Du darfst mindestens 10 Meter als Halteverbotszone einrichten. Die Obergrenze liegt meist bei 20 Metern.
Die Länge der Halteverbotszone ist bei Antragstellung anzugeben - unterschieden wird oft zwischen den üblichen Längen:
- ein Sprinter 10 Meter
- ein 7,5-t-LKW 15 Meter
- ein LKW mit Anhänger 20 Meter
Solltest Du mehr als 20 Meter benötigen, ist ggf. eine weitere Begründung möglich.

15 Meter reichen für einen großen Umzugs-LKW mit 7,5 Tonnen aus.
7. Kann ich ein Halteverbot auch für beide Straßenseiten beantragen?
Um bei engen Straßen den fließenden Verkehr nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich manchmal ein beidseitiges Halteverbot einzurichten - d.h. Du stellst auf beiden Straßenseiten Halteverbotsschilder auf. Oft kann man bei der Genehmigung in Rücksprache mit dem zuständigen Amt besprechen, dass man nicht zwei gesonderte Genehmigungen beantragen muss.
Dies sollte am besten - wenn telefonisch erreichbar - direkt mit dem zuständigen Amt besprochen werden. Bei Fragen kannst Du auch gerne auf uns zukommen.
8. Ich möchte ein Halteverbot an meiner alten Adresse und an meiner neuen Adressen beantragen - brauche ich zwei Genehmigungen?
Da Du ein Halteverbot an zwei unterschiedlichen Adressen einrichtest, benötigst Du leider auch zwei eigenständige Genehmigungen.

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