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Halteverbot in Altenburg beantragen

Hier erfährst Du, wie Du in fünf Minuten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Altenburg beantragen kannst.

27.08.2025   •   Halteverbot beantragen

Genehmigung Halteverbot Altenburg

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung für ein Halteverbot in Altenburg ist der Fachdienst 50 - Bauverwaltung.

Anschrift

Stadtverwaltung Altenburg

Fachdienst Bauverwaltung

Markt 1

04600 Altenburg

1. Allgemeines & Kosten


Das Verfahren zur Beantragung eines Halteverbotes in Altenburg ist relativ simpel. Es gibt kein Antragsformular welches ausgefüllt werden muss. Es genügt eine formlose E-Mail an die Bauverwaltung (bauordnung@stadt-altenburg.de) zu schreiben mit folgenden Informationen


  • Name und Anschrift des Antragstellers, Telefonnummer und ggf. Rechnungsadresse

  • Adresse an der Du die Halteverbotszone einrichten möchtest

  • Wie viel meter benötigt werden (als Hilfestellung: ein Sprinter 10 Meter, 7,5-LKW 15 Meter, LKW mit Anhänger 20 Meter)

  • eine kurze Begründung wieso Du ein Halteverbot beantragen möchtest

  • Datum/Zeitraum für die Halteverbotszone

  • ggf. Verkehrszeichenplan


Der Antrag sollte ca. 10 Tage vor dem Einsatzzeitraum eingereicht werden. Es fallen Gebühren in Höhe von 20 € an.


Weitere Informationen lassen sich auch direkt auf der Seite der Stadt Altenburg abrufen.


2. Verkehrszeichenplan Halteverbot


Gegebenenfalls verlangt die Stadt Altenburg, dass dem Antrag ein Verkehrszeichenplan beigefügt wird. Bei der Beantragung einer „einfachen“ Halteverbotszone für einen Umzug verzichtet die Stadt jedoch in der Regel darauf.


Empfehlung von uns:

Falls wirklich ein "Verkehrszeichenplan" erforderlich ist, reicht oft eine alternative Skizze. Ruf dazu einfach Google Maps oder OpenStreetMap auf und öffne die entsprechende Adresse. Dort markierst Du (dies geht auch handschriftlich ausgedruckt) den Bereich, der gesperrt werden soll.


Die Symbole für die Halteverbotsschilder sind nicht zwingend erforderlich - es ist allerdings die Bezeichnung einzutragen für den Beginn der Halteverbotszone (VZ 283-10) und das Ende (VZ 283-20). Zusätzlich sollte noch erwähnt werden von wann bis wann das Halteverbot gilt. Dies wird mit dem Zusatzzeichen (ZZ) 1040-34 realisiert. Alle diese Schilder sind in unserem Halteverbotsschilder-Komplettset zur Miete inkludiert.


Wer gerne zusätzlich die Symbole eintragen möchte, kann diese hier herunterladen (Rechtsklick, Bild speichern unter) und verwenden.


VZ 283-10

Halteverbot Beginn



VZ 283-20

Halteverbot Ende



Gerne erstellen wir auch für Dich diese Skizze kostenlos. Kontaktiere uns dazu einfach.


2. Ausnahmegenehmigung


In der Regel erhältst Du innerhalb von weniger Tagen die Genehmigung der Halteverbotszone zugeschickt. Am schnellsten passiert dies, wenn Du wie oben dargestellt, den Weg per E-Mail gehst.

Übrigens: Die Ausnahmegenehmigung der Stadt Altenburg muss nicht an den Halteverbotsschildern befestigt werden.


Hier findest Du ein Beispiel einer erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Altenburg zur Ansicht.




3. Halteverbotsschilder für Altenburg


In der Ausnahmegenehmigung der Stadt Altenburg wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Halteverbotsschilder selbst organisiert werden müssen. Ohne Halteverbotsschilder besitzt das genehmigte Halteverbot keine Gültigkeit. Die Halteverbotsschilder müssen mindestens drei volle Tage vor dem Eintritt der Gültigkeit aufgestellt werden.

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