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Halteverbot in Frankfurt beantragen

Hier erfährst Du, wie Du in fünf Minuten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Frankfurt beantragen kannst.

25.04.2024   •   Halteverbot beantragen

Anschrift

Stadt Frankfurt

Straßenverkehrsamt

36.32 Verkehrsregelung

Gutleutstraße 191

60327 Frankfurt am Main

Genehmigung Halteverbot Frankfurt

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung für ein Halteverbot in Frankfurt ist das Straßenverkehrsamt.

1. Allgemeines & Kosten


Die Informationen zum Halteverbot bei Umzügen sind bei der Stadt Frankfurt auf dieser Seite übersichtlich dargestellt.


Die Gebühren für das Einrichten einer mobilen Halteverbotszone in Frankfurt betragen


  • bis zu einer Woche 30 €

  • bis zu einem Monat 50 €

  • jeder weitere angefangene Monat 50 €


2. Halteverbot online beantragen


Das Formular zur Beantragung eines Halteverbots bei der Stadt Frankfurt am Main kann über folgenden Link abgerufen werden: Antrag Halteverbot Stadt Frankfurt am Main

Das Formular kann elektronisch am PC/Handy ausgefüllt werden, um es dann zu unterschreiben und per Post, E-Mail an das Straßenverkehrsamt Frankfurt zu schicken. Wir empfehlen die Übersendung per E-Mail da somit auch eine raschere Bearbeitung möglich ist.


Unser Empfehlung:

Wir empfehlen immer das Formular via E-Mail zu übermitteln - so wird es unserer Erfahrung nach am schnellsten bearbeitet.





Einrichten eines einseitigen Haltverbots

Einseitig bedeutet, dass das Halteverbot nur auf einer Straßenseite beantragt wird. Hierfür benötigst Du 1 x unser Halteverbotsschilder-Komplettset. Möchtest Du die Straße auf beiden Seiten sperren, so wählst Du bitte "auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite erforderlich" aus. Du benötigst dann 2 x unser Komplettset.


Längenangabe

Ein paar Richtwerte der üblichen Fahrzeuglängen:


  • ein Sprinter 10 m

  • Pkw mit Anhänger 12 m

  • ein 7,5-t-Lkw 15 m

  • ein Lkw mit Anhänger 20 m


3. Ausnahmegenehmigung


Die Stadt Frankfurt übersendet Dir die Ausnahmegenehmigung in der Regel per E-Mail.

Die Genehmigung muss nicht an den Halteverbotsschilder befestigt werden - Du behältst sie griffbereit bei Dir, um in Ausnahmefällen falsch parkende Fahrzeuge abschleppen lassen zu können.

Ein Beispiel einer erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Frankfurt stellen wir hier zur Einsicht zur Verfügung.



4. Aufstellprotokoll Stadt Frankfurt


Die Stadt Frankfurt stellt Ihren "Kunden" in der Anlage der Genehmigung eine Vorlage eines Aufstellprotokolls zur Verfügung. Für den Fall, dass Ihr unsere Halteverbotsschilder benutzt, gilt es hier "Z 283 (Halteverbot)" sowie das Kästchen "Z 1060-31" sowie "Zusatz" anzukreuzen. Hier gilt es parkende Fahrzeuge zu notieren und nachzuweisen, dass die Halteverbotsschilder 96 Stunden vor dem Gültigkeitszeitraum aufgestellt wurden. Anbei noch einmal das spezifische Halteverbot Aufstellprotokoll der Stadt Frankfurt zum Download.


 

Alternativ kannst Du auch unser universelles Aufstellprotokoll verwenden. Die Stadt Frankfurt akzeptiert beide Vordrucke.



5. Halteverbotsschilder für Frankfurt


Die Stadt Frankfurt verleiht keine Halteverbotsschilder - diese musst Du Dir selber besorgen. Sie müssen in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen.

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Formular für die Resevierung eines Standorts auf einem Laptop
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