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Halteverbot in Gelsenkirchen beantragen

Hier erfährst Du, wie Du in fünf Minuten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Gelsenkirchen beantragen kannst.

25.04.2024   •   Halteverbot beantragen

Anschrift

Stadt Gelsenkirchen

Referat 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Ebertstraße 20

45879 Gelsenkirchen

Genehmigung Halteverbot Gelsenkirchen

Zuständig für die Erteilung der Genehmigung für ein Halteverbot in Gelsenkirchen ist das Ordnungsamt.

1. Allgemeines & Kosten


Die Stadt Gelsenkirchen bietet keine Übersichtsseite über den Ablauf der Beantragung einer Halteverbotszone. Zuständig ist das Ordnungsamt welches auf dieser Seite alle Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellt.


Die Einrichtung einer Halteverbotszone in Gelsenkirchen kostet einmalig 46 € für die Sondernutzungserlaubnis zzgl. 10-20 € (je nach Tarifzone) für die Halteverbotszone pro Tag.


2. Halteverbot beantragen


Die Halteverbotszone in Gelsenkirchen kann über dieses Formular beantragt werden. Nach dem Setzen des Haken bei "Halteverbotszone" geht es zur Angabe zur beanspruchten Verkehrsfläche.




Benötigte Fläche:

Die Länge ergibt sich aus der erforderlichen Stellfläche, d.h. beispielsweise mit welchem Fahrzeug Du deinen Umzug durchführst:

 

Ein paar Richtwerte der üblichen Fahrzeuglängen:

- ein Sprinter 10 m

- ein PKW mit Anhänger 12 m

- ein 7,5-t-LKW 15 m

- ein LKW mit Anhänger 20 m

Ab einer Länge von mehr als 20 Metern ist in Gelsenkirchen zusätzlich das Halteverbots-Zeichen Mitte (283-30 StVO) erforderlich. Auch dieses kannst Du bei uns mieten. Kontaktiere uns dafür bitte.


Solltest Du für Deinen Umzug "nur" Parkplätze reservieren möchten, so genügt es die Länge der Halteverbotszone zu definieren. Die restlichen Angaben sind insbesondere erforderlich, wenn de Gehweg blockiert wird oder in der Fußgängerzone gearbeitet wird.


Thema Breite

Ein paar Richtwerte der üblichen Breiten:


- Gehweg ca. 2,50 m

- Radfahrweg ca. 1,50 m

- Fahrbahn (einseitig) ca. 3,50 m

- Seitenstreifen ca. 2,50 m


Die Regelbreite von einseitigen Fahrbahnen beträgt 3,50 m. Die Regelbreite von Gehwegen beträgt 2,50 m. Wenn es eng wird, solltest Du bei Gehwegen 2 m nicht unterschreiten damit auch noch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen ein wenig Abstand gut passieren können.


Die Angaben für Gesamtbreite können für Anträge für Umzug und die Sperrung von "normalen" Parkplätzen und Seitenstreifen ignoriert werden und müssen nicht angegeben werden.


In der Regel reicht es (bspw. bei der gewünschten Sperrung des Seitenstreifens) die Angabe über die Länge (1-15 m, 16-30 m oder x m) anzugeben.


Skizze und Verkehrszeichenplan


Eine "einfache" Halteverbotzsone für einen Umzug, Anlieferung oder Baustelle benötigt in der Regel keine Skizze bzw. einen Verkehrszeichenplan.


3. Ausnahmegenehmigung


Nachdem Du das Formular (idealerweise per E-Mail an sondernutzung@gelsenkirchen.de) gesendet hast, erhältst Du meist innerhalb von ein paar Tage die Ausnahmegenehmigung für Deine beantragte Halteverbotszone per E-Mail zugeschickt. Die angegebene Gebühr musst Du per Überweisung bezahlen.

Übrigens: Die Dir zugesandte Ausnahmegenehmigung musst Du nicht an den Halteverbotsschildern aushängen - Du benötigst Sie solltest Du falsch parkende Fahrzeuge abschleppen lassen müssen.


4. Halteverbotsschilder für Gelsenkirchen


Die Stadt Gelsenkirchen stellt keine Halteverbotsschilder zur Verfügung. Diese musst du - um die Halteverbotszone korrekt einzurichten - selbst beschaffen und aufstellen. Die Schilder sind drei volle Tage vorher aufzustellen.


Unsere Halteverbotsschilder entsprechen den Vorgaben der Stadt Gelsenkirchen wie in dessen Genehmigung aufgeführt.

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