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Halteverbot in Bremen beantragen
Hier erfährst Du, wie Du in nur wenigen Schritten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Bremen beantragen kannst.
Rechtssichere Beantragungshilfe
Für jede Stadt individuell
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Veröffentlicht am: 27.03.2025 •
Zuletzt aktualisiert am: 12.06.2026

Der Artikel wurde von Henrik Vogt (Gründer von halteverbotsschilder-mieten.de) verfasst.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer ist zuständig?
Postalische Anschrift:
Polizei Bremen
Direktion Einsatz
E 30 / Führungsgruppe
Niedersachsendamm 67-69
28201 Bremen
Die Kontakt- und E-Mail Adressen findest Du auf Seite 2 des Antragsformulares.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wo kann ich den Antrag ausfüllen?
Wie lange vorher soll ich die Beantragung durchführen?
1. Allgemeines & Kosten
Die Stadt Bremen stellt unter diesem Link (Reiter "Verkehr") Informationen zur Beantragung einer Halteverbotszone zur Verfügung. Das entsprechende Formular zur Beantragung kann hier heruntergeladen werden.
Die Kosten betragen unabhängig von der Dauer 25,60 € + 11,50 € (37,10 €). Es kommen zwei Rechnungen, da die Stadt Bremen zwei Forderungen erstellt. Zum einen für die Ausnahmegenehmigung (sozusagen, dass Du selber in Deiner Halteverbotszone parken darfst) und zum anderen für die Einrichtung der eigentlichen Halteverbotszone.
Für die Beantragung einer normalen Halteverbotszone für Umzug, Anlieferung, Baustelle etc. benötigst Du keinen Nachweis über Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung im Sinne der RSA.
2. Halteverbot beantragen
Über diesen Link kann man das entsprechende Formular herunterladen.
Schritt 1: Antragsteller und Umzugsort

Die meisten Angaben sollte selbsterklärend sein. Der Eintrag "Betroffener Bereich / Straßenteil" kann im Zweifel weggelassen werden.
Ein paar Richtwerte der üblichen Fahrzeuglängen:
- ein Sprinter 10 m
- ein PKW mit Anhänger 12 m
- ein 7,5-t-LKW 15 m
- ein LKW mit Anhänger 20 m
Schritt 2: Eingesetzte Fahrzeuge

Wenn in der einzurichtenden Halteverbotszone bereits ein Halteverbot besteht, möchte die Polizei Bremen die Benennung des Fahrzeugs welches den Umzug durchführt. Zusätzlich ist das Kennzeichen anzugeben. Sollte das Kennzeichen nicht bekannt sein, weil es sich beispielsweise um einen Mietwagen handelt, den Du extra für den Umzug anmietest, so gib bitte HB-HB 1111 als Platzhalter ein.
Das zulässige Gesamtgewicht (ZGG) steht im Fahrzeuschein - bevor Du lange suchst ein paar Tipps. Ein normaler PKW (auch Sprinter) hat ein maximales ZGG von 3,5 t. Ein Möbel-LKW hat ein ZGG von ca. 5 t.
Schritt 3: Antrag absenden
Wir empfehlen Dir den Antrag stets per E-Mail an die zuständige Dienststelle zu übersenden. Die genaue E-Mail findest Du auf der Auflistung im Antragsformular.
3. Ausnahmegenehmigung
Im Regelfall nach ein paar Tagen erhältst Du per E-Mail/Post die beantragte Ausnahmegenehmigung. Neben der Adresse und der Zeit enthält die Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid, den Du per Überweisung bezahlen musst.
Übrigens: Die Ausnahmegenehmigung muss nicht an den Halteverbotsschildern befestigt werden - Du behältst diese nur für den Ernstfall: Wenn jemand Fremdes in Deiner Halteverbotszone parkt und Du das Fahrzeug abschleppen lassen musst. Erst dann fordert das gerufene Ordnungsamt eventuell Deine Ausnahmegenehmigung zur Einsicht ein.
Hier findest Du ein Beispiel einer erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Bremen zur Ansicht.
4. Halteverbotsschilder für Bremen
In der Ausnahmegenehmigung der Stadt Bremen wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Halteverbotsschilder selbst beschafft werden müssen. Ohne Halteverbotsschilder besitzt das genehmigte Halteverbot keine Gültigkeit.
Alle wichtigen Links und Dokumente
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