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Halteverbot in Dresden beantragen
Hier erfährst Du, wie Du in nur wenigen Schritten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Dresden beantragen kannst.
Rechtssichere Beantragungshilfe
Für jede Stadt individuell
direkt Halteverbotsschilder online mieten
Veröffentlicht am: 10.09.2024 •
Zuletzt aktualisiert am: 12.06.2026

Der Artikel wurde von Henrik Vogt (Gründer von halteverbotsschilder-mieten.de) verfasst.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer ist zuständig?
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Zentrale Fachaufgaben
Lingnerallee 3
01069 Dresden
2. Etage / Zi. 5218
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wo kann ich den Antrag ausfüllen?
Wie lange vorher soll ich die Beantragung durchführen?
1. Allgemeines & Kosten
Die Stadt Dresden stellt unter diesem Link Informationen sowie ein PDF-Formular zur Verfügung.
Das Einrichten einer Halteverbotszone in Dresden für einen Tag kostet 15 €.
2. Halteverbot in Dresden beantragen
Über diesen Link lädt man das entsprechende Formular im PDF Format herunter und kann dies entweder am PC oder ausgedruckt handschriftlich ausfüllen. Wir empfehlen immer das ausgefüllte Formular dann per E-Mail an baustellen@dresden.de zu senden. So geht die Bearbeitung unserer Meinung nach am schnellsten.

Im ersten Schritt gilt es die Kontaktdaten der antragstellenden Person oder Firma anzugeben. Ebenfalls ist die verantwortliche Person zu benennen welche die Halteverbotsschilder aufstellt.
Falls ein Möbellift aufgestellt wird, entstehen zusätzliche Kosten und es müssen weitere Angaben getätig werden.
Befindet sich an dem Ort der Sperrung bereits ein Halteverbot, so muss kein weiteres Halteverbot eingerichtet werden. In diesem Fall beantragt man mit dem Formular eine Ausnahmegenehmigung von dem bestehenden Halteverbot.
Besteht am Ort der Sperrung kein Halteverbot so ist die Frage mit "ja" zu beantworten und es müssen Halteverbotsschilder aufgestellt werden.
3. Ausnahmegenehmigung
Im Regefall nach ein paar Tagen erhältst Du per E-Mail/Post die beantragte Ausnahmegenehmigung. Neben der Adresse und der Zeit enthält die Ausnahmegenehmigung einen zusätzlichen Gebührenbescheid, den Du per Überweisung bezahlen musst.
Übrigens: Die Ausnahmegenehmigung muss nicht an den Halteverbotsschildern befestigt werden - Du behältst diese nur für den Ernstfall: Wenn jemand Fremdes in Deiner Halteverbotszone parkt und Du das Fahrzeug abschleppen lassen musst. Erst dann fordert das gerufene Ordnungsamt eventuell Deine Ausnahmegenehmigung zur Einsicht ein.
Hier findest Du ein Beispiel einer erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Dresden zur Ansicht.
4. Halteverbotsschilder für Dresden
In der Ausnahmegenehmigung der Stadt Dresden wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Halteverbotsschilder selbst beschafft werden müssen. Ohne Halteverbotsschilder besitzt das genehmigte Halteverbot keine Gültigkeit.
Alle wichtigen Links und Dokumente
Beispiel Genehmigung Altenburg
Website der Stadt Altenburg
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