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Halteverbot in Oldenburg beantragen
Hier erfährst Du, wie Du in nur wenigen Schritten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Oldenburg beantragen kannst.
Rechtssichere Beantragungshilfe
Für jede Stadt individuell
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Veröffentlicht am: 17.06.2025 •
Zuletzt aktualisiert am: 12.06.2026

Der Artikel wurde von Henrik Vogt (Gründer von halteverbotsschilder-mieten.de) verfasst.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer ist zuständig?
Stadt Oldenburg
Verkehrslenkung
Industriestraße 1 h
26121 Oldenburg
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wo kann ich den Antrag ausfüllen?
Wie lange vorher soll ich die Beantragung durchführen?
1. Allgemeines & Kosten
Das Verfahren zur Beantragung eines Halteverbotes in Oldenburg ist relativ simpel. Es gibt kein Antragsformular welches ausgefüllt werden muss. Es genügt eine formlose E-Mail an die Stadtverwaltung (verkehrslenkung@stadt-oldenburg.de) zu schreiben mit folgenden Informationen
Name und Anschrift des Antragstellers, Telefonnummer und ggf. Rechnungsadresse
Adresse an der Du die Halteverbotszone einrichten möchtest
Wie viel meter benötigt werden (als Hilfestellung: ein Sprinter 10 Meter, 7,5-LKW 15 Meter, LKW mit Anhänger 20 Meter)
eine kurze Begründung wieso Du ein Halteverbot beantragen möchtest
Datum/Zeitraum für die Halteverbotszone
Der Antrag sollte ca. 10 Tage vor dem Einsatzzeitraum eingereicht werden. Es fallen Gebühren in Höhe von 40 € für einen Tag bzw. 50 € für zwei Tage an.
Weitere Informationen lassen sich auch direkt auf der Seite der Stadt Oldenburg abrufen.
2. Ausnahmegenehmigung
In der Regel erhältst Du innerhalb von weniger Tagen die Genehmigung der Halteverbotszone zugeschickt. Am schnellsten passiert dies, wenn Du wie oben dargestellt, den Weg per E-Mail gehst.
Übrigens: Die Ausnahmegenehmigung der Stadt Oldenburg muss nicht an den Halteverbotsschilder befestigt werden.
3. Halteverbotsschilder für Oldenburg
In der Ausnahmegenehmigung der Stadt Oldenburg wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Halteverbotsschilder selbst organisiert werden müssen. Ohne Halteverbotsschilder besitzt das genehmigte Halteverbot keine Gültigkeit. Die Halteverbotsschilder müssen mindestens drei volle Tage vor dem Eintritt der Gültigkeit aufgestellt werden.
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