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Aufstellgenehmigung

Die Aufstellgenehmigung genemigt die Aufstellung von Verkehrsschildern. Mit der erfolgreichen Beantragung der Ausnahmegenehmigung erhält man von der jeweiligen Stadt eine Genehmigung zur Errichtung von vorübergehenden Halteverboten. Dies wird in der Regel auch als Aufstellgenehmigung bezeichnet. 


In der Aufstellgenehmigung ist unter anderem geregelt, welche Schilder wann aufgestellt werden müssen und welche Informationen diese enthalten müssen. Des weiteren sind oft auch Angaben zur Anfertigung eines Aufstellprotokolls vorhanden.


Mehr Informationen sowie Beispiele von Aufstellgenehmigung behandeln wir in unserem Ratgeber Der richtige Antrag für Dein Halteverbot.

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