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Ausnahmegenehmigung

Eine Ausnahmegenehmigung ist eine Genehmigung, die es erlaubt von bestimmten Regeln abzuweichen. Im Bereich der Halteverbote bedeutet die Ausnahmegenehmigung, dass öffentliche Flächen, die in der Regel zum Parken vorgesehen sind, mit einem mobilen Halteverbot für einen bestimmten Zweck genutzt werden dürfen. 


Insbesondere bei Umzügen, Anlieferungen oder Baustellen kann die Abstellung des entsprechenden Fahrzeuges schwierig werden. Durch die Ausnahmegenehmigung und die Aufstellung von Halteverbotsschildern darf eine Halteverbotszone eingerichtet werden. 


Ausnahmegenehmigungen können auch für Handwerker oder andere Gewerbetreibende ausgestellt werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass eine Berufsausübung andernfalls nicht möglich oder zumutbar wäre.


Die Ausnahmegenehmigung wird immer bei der jeweiligen Stadt vor Ort beantragt. Wie dies genau in Bezug auf Halteverbotszonen funktioniert, haben wir unter anderem im Ratgeber Halteverbot beantragen beantwortet.

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