Sondergenehmigung
Die Sondergenehmigung im Straßenverkehr befreit von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung. So kann z.B. eine Sondergenehmigung für eine Veranstaltung erteilt werden, wenn die Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchgeführt werden soll. Der Verkehr wird dann in der Regel umgeleitet bzw. die Straße gesperrt.
Im Bereich der Halteverbotszonen ist der amtliche Begriff für die Sondernutzung der Parkplätze die Ausnahmegenhmigung gem. § 46 StvO. Der Begriff Sondergenehmigung ist universeller einsetzbar und bezeichnet alle Genehmigungen die in irgendeine Form eine Ausnahmen von den Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnung darstellen.
In Bezug auf die Beantragung ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Einrichtung einer Halteverbotszone meist in einem standardisierten Prozess möglich. Für die Beantragung einer Sondergenehmigung für eine Veranstaltung, Straßenfest, Straßensperrung etc. ist die Beantragung individuell und muss mit der zuständigen Verkehrsbheörde vor Ort abgesprochen und beantragt werden.