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Verkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörden sind in Deutschland Ländersache und sind zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen, Straßenmarkierungen, Ampelanlagen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungen und Sperren.
Aber auch die Genehmigung von Baustellen sowie für Schwertransporte fallen in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörden. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Errichtung eines Halteverbots sind ebenfalls Aufgaben. In der Regel ist die Straßenverkehrsbehörde in der Stadtverwaltung angesiedelt - nur Hamburg unterscheidet sich von allen anderen Bundesländern - dort sind die Straßenverkehrsbehörden Unterabteilungen der Polizei.
Wenn du Dein Halteverbotsschild beantragen möchtest, dann ist Der richtige Antrag für Dein Halteverbot elementar. In unserem Beitrag erfährst Du alles was man wissen muss.