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Hier findest du Beiträge zu dem Ablauf und wie genau das Mieten, das Abholen und die Rückgabe funktioniert.

Alle Infos um die Halteverbotszone selbst von Anfang bis Ende zusammengefasst.

Wie kannst du am einfachsten ein Halteverbot beantragen und worauf musst du achten. Hier findest du alle nützlichen Infos.

Was kann ich machen, wenn ich trotz Halteverbot zugeparkt werde? Diese und weitere Antworten findest du hier.

Halteverbot in Bonn beantragen

Hier erfährst Du, wie Du in fünf Minuten Dein Halteverbot selbst bei der Stadt Bonn beantragen kannst.

25.04.2024   •   Halteverbot beantragen

1. Allgemeines & Kosten


Die Stadt Bonn stellt unter diesem Link Informationen sowie ein direktes Online-Formular zur Verfügung. Das Einrichten einer Halteverbotszone in Bonn kostet


  • für einen Tag 30 €

  • bis zu drei Tagen 48 €

  • bis zu einer Woche 90 €

  • bis zu zwei Wochen 112,50 €

  • bis zu drei Wochen 135 €

  • bis zu vier Wochen 157,50 €


Die Stadt Bonn berechnet die Gebühren auch an Hand der Anzahl der Fahrzeuge/Anhänger die in der Halteverbotszone parken werden und fragt diese bei der Beantragung ab.


Empfehlung von uns:

Beantrage  die Ausnahmegenehmigung aus Kostengründen immer für ein Fahrzeug - wenn das Ordnungsamt vorbeikommt, ist es überhaupt kein Problem, sollten kurzfristig auch einmal zwei oder drei Fahrzeuge dort halten. Das Ordnungsamt würde deshalb nicht abschleppen oder ein Bußgeld verhängen. Auf der ausgestellten Genehmigung ist das von Dir angegebene Kennzeichen übrigens gar nicht erfasst. Hier kannst Du Kosten sparen.


2. Halteverbot online beantragen


Es gibt aktuell drei Möglichkeiten das Halteverbot bei der Stadt Bonn zu beantragen.


2.1 Beantragung über das Online-Formular


Über diesen Link gelangt man direkt in das Online-Formular der Stadt Bonn. Eine Registrierung ist nicht erforderlich - es kann sofort online ausgefüllt werden.


Schritt 1: Eingabe der persönlichen Daten






Schritt 2: Eingabe von Zeitraum, Ort, Begründung und Anzahl der Fahrzeuge



Die Angabe "Anzahl der Fahrzeuge" verlangt von Dir die Eingabe der Fahrzeuge, die in der selbst eingerichteten Halteverbotszone parken dürfen. Planst Du beispielsweise mit Deinem Umzugswagen dort zu halten, gib bitte die Anzahl 1 an. Zusätzlich ist das Kennzeichen anzugeben. Sollte das Kennzeichen nicht bekannt sein, weil es sich beispielsweise um einen Mietwagen handelt, den Du extra für den Umzug anmietest, so gib bitte BN-BN 1111 als Platzhalter ein.

Hintergrund:

Hintergrund ist, dass wenn das Ordnungsamt an Deiner selbst eingerichteten Halteverbotszone kontrolliert, es direkt ersichtlich sein soll, ob das dort abgestellte Fahrzeug rechtmäßig dort parkt. Streng genommen musst Du auch die erhaltene Ausnahmegenehmigung (die Du nach Beantragung von der Stadt Bonn postalisch oder per E-Mail zugeschickt bekommst) in dem Fahrzeug auslegen, das in Deiner Halteverbotszone abgestellt ist.

Empfehlung von uns:

Beantrage  die Ausnahmegenehmigung aus Kostengründen immer für ein Fahrzeug - wenn das Ordnungsamt vorbeikommt, ist es überhaupt kein Problem, sollten kurzfristig auch einmal zwei oder drei Fahrzeuge dort halten. Das Ordnungsamt würde deshalb nicht abschleppen oder ein Bußgeld verhängen. Auf der ausgestellten Genehmigung ist das von Dir angegebene Kennzeichen übrigens gar nicht erfasst. Hier kannst Du Kosten sparen.



Schritt 3: Ausfüllvorgang abschließen



Nicht vergessen den Antrag über "Einreichen" abzuschicken. In der Regel erhältst Du die Ausnahmegenehmigung in den nächsten Tagen entweder per E-Mail oder postalisch zugestellt.

Wundere Dicht nicht. Das System verschickt keine Bestätigungsmail.


2.2 Beantragung über das Dienstleistungs-Tool Bonn mit Servicekonto.NRW


Insbesondere wenn man bereits andere Online-Dienstleistungen bei der Stadt Bonn oder auch anderen Städten in NRW erledigt hat, kann man hier Zeit sparen indem man seine persönlichen Daten nicht erneut übermitteln muss. Über diesen Link gelangt man direkt in die Onlinedienstleistung um die Ausnahmegenehmigung zu beantragen.


Nachdem man sich mit seinem kostenlosen Servicekonto.NRW angemeldet oder sich neu registriert hat, muss man der Datenübermittlung zustimmen. Die Persönlichen Angaben sind in diesem Fall bereits vorausgefüllt.


Die restlichen Schritte unterschieden sich nicht von den dargestellten Schritten in 2.1.


Empfehlung von uns:

Die Beantragung über das Dienstleistungs-Tool ist unserer Erfahrung nach aktuell die schnellste Möglichkeit an eine Genehmigung bei der Stadt zu gelangen. Die Genehmigung wird bei dieser Variante der Beantragung per E-Mail verschickt und zusätzlich im Dienstleistungs-Tool hinterlegt. So spart man sich die Postlaufzeit (in der Regel bis zu 3 Tage) und unserer Erfahrung nach, bearbeiten die Sachbearbeiter der Stadt Bonn die Anträge schneller.


2.3 Beantragung via E-Mail


Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag formlos per E-Mail zu stellen. Dazu schickt man eine E-Mail an ausnahmegenehmigung-parken@bonn.de mit folgenden Angaben:


  • Deine aktuelle Wohnadresse

  • Adresse an der die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

  • Datum/Uhrzeit der Halteverbotszone

  • Anzahl der Fahrzeuge/Anhänger die in der eingerichteten Halteverbotszone parken sollen



3. Ausnahmegenehmigung


Im Regefall nach ein paar Tagen erhältst Du per E-Mail/Post die beantragte Ausnahmegenehmigung. Neben der Adresse und der Zeit enthält die Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid, den Du per Überweisung bezahlen musst.

Übrigens: Die Ausnahmegenehmigung muss nicht an den Halteverbotsschildern befestigt werden - Du behältst diese nur für den Ernstfall: Wenn jemand Fremdes in Deiner Halteverbotszone parkt und Du das Fahrzeug abschleppen lassen musst. Erst dann fordert das gerufene Ordnungsamt eventuell Deine Ausnahmegenehmigung zur Einsicht ein.


Hier findest Du ein Beispiel einer erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Bonn zur Ansicht.


Beispiel_Ausnahmegenehmigung_Halteverbotszone_Stadt_Bonn
.pdf
Download PDF • 1.99MB


4. Halteverbotsschilder für Bonn


In der Ausnahmegenehmigung der Stadt Bonn wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Halteverbotsschilder selbst beschafft werden müssen. Ohne Halteverbotsschilder besitzt das genehmigte Halteverbot keine Gültigkeit.

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