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Halteverbotsschilder - Bedeutung der Verkehrszeichen

Halteverbotsschilder gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Wir erklären Dir in diesem Ratgeber die Bedeutung der Schilder und Zusatzschilder, die Pfeilrichtungen und worin sich absolutes und eingeschränktes Halteverbot unterscheiden.

01.06.2024   •   Wissenswert

Nebeneinander angereihte Halteverbotsschilder in einer Halterung

3. Unterschied zwischen Halten und Parken

Rechtlich gesehen ist der unterschied zwischen Halten und Parken klar definiert. Gemäß § 12 Abs. 2 (StVO) gilt "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt". Halten ist laut § 12 Abs. 1 "eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist".

Was bedeutet dies in der Praxis?

Stehst Du im eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen 286) darfst Du weder halten noch parken. Einzige Ausnahme: Das Vorliegen besondere Umstände wie Notstand. 

Die StVO spricht übrigens offiziell vom "Haltverbot", umgangssprachlich ist die Bezeichnung "Halteverbot" aber geläufiger und hat sich in der Praxis durchgesetzt. Aus diesem Grund sprechen auch wir in unseren Ratgebern von einem "Halteverbot". Und: Ein Halteverbot ist immer auch ein Parkverbot. Wo Du nicht halten darfst, darfst Du logischerweise auch nicht parken.

1. Ein Überblick über Halteverbotsschilder: Welche Schilder gibt es?

Wenn Du täglich im Straßenverkehr unterwegs bist, begegnen Dir vermutlich regelmäßig Halteverbotsschilder in den verschiedensten Konstellationen. Wir erläutern Dir in diesem Ratgeber im ersten Schritt die wichtigsten Typen von Halteverbotsschildern und den Unterschied zu Parkverbotsschildern.

Klassisches Halteverbot

Ein rundes Schild mit rotem Rand und blauem Hintergrund. Mit rotem Kreuz oder einer diagonalen Linie. Verbietet das Halten oder Parken an markierten Stellen.

Verkehrszeichen 283 - absolutes Halteverbot

Verkehrszeichen 283 - absolutes Halteverbot

Verkehrszeichen 286 - eingeschränktes Halteverbot

Verkehrszeichen 286 - eingeschränktes Halteverbot

Grundsätzlich ist es laut § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt, am rechten Fahrbahnrand zu halten oder zu parken. Es ist daher grundsätzlich kein Problem, Dein Fahrzeug auch auf der Straße abzustellen. Ausnahmen hiervon sind gem. § 12 Abs. 1 enge und unübersichtliche Straßenstellen, der Bereich von scharfen Kurven, Einfädelungsstreifen, Bahnübergänge sowie Zufahrten zu Grundstücken oder abgesenkten Bordsteinen.

Insofern gilt der Grundsatz: Überall wo es nicht erlaubt ist auf der Straße zu halten oder zu parken, ist dies mit einem Halteverbotsschild gekennzeichnet.

Halteverbotsschild mit Pfeilen

Ein Halteverbotsschild ohne Pfeil endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite. Wesentlich öfter werden Dir jedoch Halteverbote mit Pfeil begegnen.

Verkehrszeichen 283-10 - absolutes Halteverbot Anfang

Verkehrszeichen 283-10 - absolutes Halteverbot Anfang

Verkehrszeichen 283-20 - absolutes Halteverbot Ende

Verkehrszeichen 283-20 - absolutes Halteverbot Ende

Halteverbotsschilder mit Pfeilen kennzeichen den Beginn und das Ende der Halteverbotszone. Der Pfeil oben kennzeichnet den Beginn, der Pfeil unten das Ende des Bereichs wo nicht geparkt oder gehalten werden darf.

Mehr Informationen zu den Pfeilrichtungen erläutern wir weiter unten in Punkt 4.

Halteverbotsschilder mit Zusatzzeichen

Zusatzschilder sind in der Regel weiß, viereckig und befinden sich unter dem Schild, dass das Halteverbot anzeigt. Sie definieren das Halteverbot genauer und grenzen es in der Regel ein.

Zusatzzeichen 1060-31 (bisher 1052-37) StVO "Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen"

Zusatzzeichen 1060-31 (bisher 1052-37) StVO "Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen"

Temporäre Halteverbotsschilder

Inbesondere für Umzüge, Anlieferungen, Baustellen, Veranstaltungen etc. gelten temporäre Halteverbotsschilder für einen begrenzten Zeitraum - oft gekennzeichnet mit Zusatzzeichen. Sie sind nicht fest im Boden einbetoniert, sondern werden mit Fußplatten aufgestellt.

Temporäre Halteverbotszone

2. Unterschied zwischen eingeschränkten und absoluten Halteverbot

Es ist manchmal nicht direkt auf dem ersten Blick erkennbar. Das eingeschränkte Halteverbotsschild (Zeichen 286) zeigt eine einzelne rote diagonale Linie von links oben nach rechts unten. Das absolute (Zeichen 283) zeigt zwei rote diagonale Linien zu einem roten Kreuz.

Was ist der Unterschied?

Absolutes Halteverbotsschild

Im absoluten Halteverbot darfst Du unter keinen Umständen Dein Fahrzeug abstellen - nicht einmal für einen kurzen Moment. Im eingeschränkten Halteverbot darfst Du für maximal drei Minuten halten aber nicht parken.

Eingeschränktes Halteverbotsschild
Wo gilt das Halteverbot?

6. Wo gilt das Halteverbot?

Halteverbote gelten grundsätzlich immer auf der Straßenseite, auf der die Halteverbotsschilder stehen. In der Regel ist dies die rechte Seite. 

Die Halteverbotsschilder werden dabei auf dem Gehweg aufgestellt - unter Beachtung der Mindestbreiten.

Mehr Informationen wie Halteverbotsschilder korrekt aufgestellt werden erfährst Du in unserem Ratgeber "Halteverbotsschilder korrekt aufstellen".

4. Pfeilrichtungen auf Halteverbotsschildern erklärt

Wie wir schon wissen, kennzeichnet der Pfeil oben den Anfang des Halteverbots und der Pfeil unten das Ende. Grundsätzlich kommt in diesem Zusammenhang das Verkehrszeichen 283-10 und 283-20 zum Einsatz.

283-10 - absolutes Halteverbot Anfang - Rechtsaufstellung

283-10 - absolutes Halteverbot Anfang - Rechtsaufstellung

283-20 - absolutes Halteverbot Ende - Rechtsaufstellung

283-20 - absolutes Halteverbot Ende - Rechtsaufstellung

Hier kennzeichnet das VZ (Verkehrszeichen) 283-10 den Beginn (Pfeil oben nach links zeigend) und das VZ 283-20 das Ende (Pfeil nach unten rechts zeigend). Diese Schilder werden für die klassische Rechtsaufstellung verwendet.

283-21 - absolutes Halteverbot Anfang - Linksaufstellung Einbahnstraße

283-21 - absolutes Halteverbot Anfang - Linksaufstellung Einbahnstraße

283-11 - absolutes Halteverbot Ende - Linksaufstellung Einbahnstraße

283-11 - absolutes Halteverbot Ende - Linksaufstellung Einbahnstraße

Es gibt die Kombination auch umgedreht - VZ 283-21 (Beginn, Pfeil oben nach rechts zeigend) und Schild 283-11 (Ende, Pfeil unten nach links zeigend). Diese Schilder werden für die Linksaufstellung in Einbahnstraßen verwendet.

Wann verwendet man nun welche Schilder mit welchen Pfeilen?

Die einfache Regel lautet: Ausschließlich wenn man sich in einer Einbahnstraße befindet und die linke Straßenseite mit einem Halteverbot versehen möchte, benötigt man die Kombination aus den Verkehrzeichen 283-21 und 283-11. Selbstvertsändlich gibt es diese Pfeilkombinationen nicht nur im Bereich des absoluten Halteverbots.

286-10 - eingeschränktes Halteverbot Anfang - Rechtsaufstellung

286-10 - eingeschränktes Halteverbot Anfang - Rechtsaufstellung

283-20 - eingeschränktes Halteverbot Ende - Rechtsaufstellung

283-20 - eingeschränktes Halteverbot Ende - Rechtsaufstellung

Eingeschränktes Halteverbot - VZ 286-10 (Pfeil oben nach links zeigend) für den Anfang und VZ 286-20 (Pfeil nach unten rechts zeigend) für die klassische Rechtsaufstellung.

286-21 - eingeschränktes Halteverbot Anfang - Linksaufstelung Einbahnstraße

286-21 - eingeschränktes Halteverbot Anfang - Linksaufstelung Einbahnstraße

286-11 - eingeschränktes Halteverbot Ende - Linksaufstellung Einbahnstraße

286-11 - eingeschränktes Halteverbot Ende - Linksaufstellung Einbahnstraße

Eingeschränktes Halteverbot - VZ 286-21 (Pfeil oben nach rechts zeigend) für den Anfang und VZ 286-11 (Pfeil nach unten links zeigend) für die Linksaufstellung in Einbahnstraßen.

Halteverbotsschilder mit zwei Pfeilen (Mittelschilder)

Um die Verwirrung komplett zu machen, seien hier noch die Wiederholungsschilder oder auch umgangssprachlich "Mittelschilder" erwähnt. Mit den beiden Pfeilen wird gekennzeichnet, dass das Halterverbot weiterhin gilt. Es wird insbesondere genutzt wenn die Halteverbotszone über eine längere Strecke eingerichtet werden muss.

283-30 - absolutes Halteverbot "Mitte" - Rechtsaufstellung

283-30 - absolutes Halteverbot "Mitte" - Rechtsaufstellung

283-31 - absolutes Halteverbot "Mitte" - Linksaufstellung Einbahnstraße

283-31 - absolutes Halteverbot "Mitte" - Linksaufstellung Einbahnstraße

Und natürlich gilt dies auch für das eingeschränkte Halteverbot

286-30 - eingeschränktes Halteverbot "Mitte" - Rechtsaufstellung

286-30 - eingeschränktes Halteverbot "Mitte" - Rechtsaufstellung

286-31 - eingeschränktes Halteverbot "Mitte" - Linksaufstellung Einbahnstraße

286-31 - eingeschränktes Halteverbot "Mitte" - Linksaufstellung Einbahnstraße

5. Zusatzschilder für das Halteverbot

Ohne entsprechende Zusatzschilder gelten Halteverbote nur auf der Fahrbahn. In der Regel werden Halteverbotsschilder mit Zusatzschildern ausgestattet, welche das Halteverbot genauer definieren und ggf. zusätzliche Regeln oder Beschränkungen aufzeigen. Dazu ein paar Beispiele:

1060-31 (bisher 1052-37) "Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen"

1060-31 (bisher 1052-37) "Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen"

Bei diesem Zusatzzeichen gilt das Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn.

1044-30  "Bewohner mit Parkausweis"

1044-30  "Bewohner mit Parkausweis"

Hier darf nur halten bzw. parken wer einen Bewohnerparkausweis besitzt.

1044-11  "Schwerbehinderte mit Parkausweis"

1044-11  "Schwerbehinderte mit Parkausweis"

Das Halteverbot gilt in diesem Fall nicht für Schwerbehinderte mit Parkausweis.

1050-32  "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs"

1050-32  "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs"

Das Halteverbot gilt nicht für ladende Elektrofahrzeuge.

1040  "Zeitliche Begrenzung"

1040  "Zeitliche Begrenzung"

Bei diesem Zusatzzeichen gilt das Halteverbot nur in der Zeit von 16-18 h. Hier kann neben der Uhrzeit auch ein fixes Datum (13.10.) oder ein Datumsbereich (13.-15.10.) definiert werden.

1042  "Zeitliche Begrenzung mit Beschränkung Wochentage"

1042  "Zeitliche Begrenzung mit Beschränkung Wochentage"

Das Halteverbot gilt nur Montag-Freitag in der Zeit zwischen 16-18 h.

7. Was ist der Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot?

Schnell und einfach zusammengefasst:

Halteverbot: Kein Anhalten, außer in Notfällen

Parkverbot: Kurzes Anhalten (bis zu 3 Minuten) erlaubt, längeres Stehen und Verlassen des Fahrzeugs nicht erlaubt

8. Parkverbot ohne Schild: Ist das überhaupt möglich?

Ja, ein Parkverbot kann auch ohne die Aufstellung eines Schildes bestehen. Und zwar darf grundsätzlich nicht auf Gehwegen, Fahrradstreifen, abgesenkten Bordsteinen und Ein- und Ausfahrten, scharfen unübersichtlichen Kurven, verkehrsberuhigten Bereichen sowie in Spielstraßen geparkt werden.

9. Gibt es Ausnahmen vom Parkverbot?

Neben der bereits erwähnten Ausnahme, dass im Parkverbot bis zu 3 Minuten gehalten werden darf, gibt es Ausnahmen vom Parkverbot. Diese werden entweder durch entsprechende Zusatzschilder (z.B. Schwerbehinderte, Elektrofahrzeuge während Ladevorgangs) unterhalb der Halteverbotsschilder geregelt oder es werden Ausnahmegenehmigungen von Halt- und Parkverboten erteilt die dann sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden müssen. Insbesondere für Handwerksbetriebe, soziale Dienste, Ärzte können Ausnahmegenehmigungen bei der jeweiligen Stadt beantragt werden.

10. Gilt das Parkverbot auch für Motorräder oder Fahrräder?

Ein Motorrad muss grundsätzlich wie ein Pkw geparkt werden - insofern gilt das Park- oder Halteverbot auch für Motorräder. Schwieriger wird es bei Fahrrädern: Für Fahrräder gibt es per Gesetz keine Parkverbote - sie dürfen sowohl am Straßenrand als auch auf Gehwegen abgestellt werden. ABER: Ausgewiesene Park- und Halteverbotszonen dürfen nicht zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden, wenn dessen Nutzung dadurch beeinträchtigt wird. Es gilt weiterhin auch bei Fahrrädern der Grundsatz, dass platzsparend geparkt werden muss. Es ist insofern nicht erlaubt mit dem Fahrrad ein Parkplatz zu blockieren bzw. ein eingerichtetes Halteverbot außer Kraft zu setzen.

11. Was passiert wenn ich im Halteverbot parke?

Das Parken im Halteverbot ist kein Bagatelle und kann vielfältige Konsequenzen haben. Neben einem Bußgeld zwischen 20 und 60 € wird das Fahrzeug in der Regel abgeschleppt. Gerade wenn es sich um eine temporär eingerichtete Halteverbotszone handelt, werden falsch parkende Fahrzeuge auf Kosten des Falschparkers entfernt. Was viele nicht wissen: Jeder, der auf öffentlichem Grund parkt, muss alle drei Tage die Verkehrssituation rund um das abgestellte Fahrzeug kontrollieren. Da hilft die Ausrede von Urlaub, Dienstreise etc. leider wenig...

Übrigens: Auch das Einschalten der Warnblinkanlage oder ein Zettel  mit der eigenen Handynummer hinter der Windschutzscheibe hilft nicht. Das Ordnungsamt ist nicht verpflichtet anzurufen.

Zu guter Letzt können auch rechtliche Konsequenzen drohen: Entsteht durch das Parken im Halteverbot ein Unfallschaden, kann der Krankenwagen oder das Feuerwehrauto nicht passieren, muss auch mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Hierzu gehören Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

Daher ist es ratsam, sich stets an die Verkehrsregeln zu halten und Halteverbotszonen zu meiden. So vermeidest Du nicht nur unnötige Kosten, sondern trägst auch wesentlich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.

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