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Hier findest du Beiträge zu dem Ablauf und wie genau das Mieten, das Abholen und die Rückgabe funktioniert.

Alle Infos um die Halteverbotszone selbst von Anfang bis Ende zusammengefasst.

Wie kannst du am einfachsten ein Halteverbot beantragen und worauf musst du achten. Hier findest du alle nützlichen Infos.

Was kann ich machen, wenn ich trotz Halteverbot zugeparkt werde? Diese und weitere Antworten findest du hier.

Zugeparkt trotz Halteverbot?

In diesem Ratgeber erfährst Du, was zu tun ist, wenn trotzdem jemand in Deiner temporär eingerichteten Halteverbotszone parkt. Zusätzlich erfährst Du, wer die Abschleppkosten zu zahlen hat und wen Du im Ernstfall kontaktieren musst.

07.11.2023   •   Wissenswert

Abgeschlepptes schwarzes Auto auf einem LKW

1. Was mache ich, wenn doch jemand in meiner Halteverbotszone parkt?

Das ist wirklich ärgerlich - hast Du doch Halteverbotsschilder aufgestellt, die offensichtlich darauf hinweisen, dass hier nicht geparkt werden darf. Leider gibt es immer noch Verkehrsteilnehmer, die sich nicht daran halten.

Durch das fristgerechte Aufstellen der Halteverbotsschilder und das Beantragen der Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde hast Du das Recht am Einsatztag falsch parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen.

Damit dies schnell und unkompliziert statt findet, ist es empfehlenswert, circa eine Stunde vor dem definierten Beginn des Halteverbots zu kontrollieren, ob Fahrzeuge in Deiner Halteverbotszone parken. Ist dies der Fall, ist unmittelbar das zuständige Ordnungsamt telefonisch zu informieren.

In der Regel schickt das Ordnungsamt innerhalb von 30 Minuten jemanden bei Dir vorbei, der sich das Ganze vor Ort anschaut. Dem zuständigen Mitarbeiter solltest Du in diesem Zusammenhang Deine Genehmigung und das ausgefüllte Aufstellprotokoll überreichen.

Im ersten Schritt ermittelt das Ordnungsamt anhand des Kennzeichens den Halter und versucht diesen (sollte dieser in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen) letztmalig dazu aufzufordern, sein Fahrzeug wegzufahren. Ist dies nicht erfolgreich, wird das Fahrzeug abgeschleppt.

Unser Tipp: Ist es abzusehen, dass Fahrzeuge am Einsatztag in deiner Halteverbotszone parken, ruf mit Vorlauf das Ordnungsamt! Ab Anruf bis zum endgültigen Abschleppens können 1 bis 1,5 Stunden "verloren gehen".

2. Verkehrsüberwachung bzw. Ordnungsamt rufen - Ansprechpartner und Telefonnummern

Zuständig für Falschparker in mobil errichtete Halteverbotszonen ist nicht die Polizei, sondern es sind die speziellen Verkehrsüberwachungn der jeweiligen Städte - oft sind diese dem Ordnungsamt angesiedelt.

  • Bei Problemen vor Ort erreichst du die Einsatzleitstelle der Verkehrsüberwachung unter der Telefonnummer 0228 - 77 33 33

    Dort werden folgende Angaben benötigt:

    • Wer ruft an und wie kann er/sie ggf. wieder erreicht werden (Handynummer)?

    • Wer hat wann welche Schilder aufgestellt?

    • Kennzeichen/Fabrikat des Falschparkers

  • Bitte ruf die Verkehrsüberwachung unter der Telefonnummer 0211 - 899 400 0 an. Diese benötigen Kennzeichen und Fabrikat des Falschparkers, um eine Halterabfrage vorzunehmen und bei Bedarf abzuschleppen.

  • Zuständig in Essen ist die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes der Stadt Essen. Rufnmmer 0201 - 883 244 7.

  • In Frankfurt rufst Du bitte das Verkehrssicherheitstelefon unter der Rufnummer 069-212 363 60 an. Bitte halte die Genehmigung sowie das angefertigte Aufstellprotokoll bereit.

  • Zuständig in Köln ist das Servicetelefon des Ordnungsdienstes und Verkehrsdienstes, welches unter der Rufnummer 0221 - 221 320 00 zu erreichen ist. Das Telefon ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7 bis 1 Uhr, freitags von 7 bis 2 Uhr, samstags von 9 bis 2 Uhr, sonntags von 09:30 bis 1 Uhr und feiertags 10 bis 0 Uhr erreichbar. Auch in Köln ist die direkte Angabe des Kennzeichens und des Fabrikats des Falschparkers sinnvoll.

  • Sollte eine Behinderung der Arbeiten durch falsch parkende Fahrzeuge vorliegen und eine Abschleppmaßnahme erfolgen müssen, wende Dich bitte an die Stadtwache des Ordnungsamtes unter Telefonnummer 069 - 806 531 95 oder 069 - 806 521 23, an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes an das jeweils zuständige Polizeirevier. Das 1. Revier (zuständig für den Ostteil der Stadt) erreichst Du unter der Telefonnummer 069 - 809 851 00, das für den Westteil Offenbachs zuständige 2. Revier unter der Telefonnummer 069 - 809 852 00. Bitte halte dafür ggf. die Genehmigung und eine Kopie des Aufstellprotokolls bereit.

  • Zuständige Stellen für Abschleppmaßnahmen im Rahmen verkehrsrechtlicher Anordnungen/Ausnahmegenehmigungen sind die Einsatzleitzentrale der Verkehrsüberwachung beim Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Telefon 0711 - 216 321 50 (Dienstzeiten: Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr) sowie die Polizei.

3. Wer bezahlt die Abschleppkosten bei falsch parkenden Fahrzeugen im Halteverbot?

Hast Du Halteverbotsschilder korrekt und rechtzeitig aufgestellt, die auch in Form, Farbe und Größe der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen, und liegt eine Genehmigung bei der Stadt vor, gehst Du kein Risiko ein, auf Kosten sitzen zu bleiben.

Mögliche Abschleppkosten muss der Falschparker zahlen - Du als Errichter der Halteverbotszone musst nicht dafür bezahlen - schließlich hast Du ordnungsgemäß eine Halteverbotszone eingerichtet und das Halteverbot offenkundig ausgewiesen.

Dies gilt unabhängig davon, ob der Halter selber oder jemand anderes das Fahrzeug bewegt - für die Abschleppkosten haftet der Halter.

Übrigens: Mögliche Falschparker können sich nicht rausreden, dass Sie bspw. im Urlaub sind. Jeder, der auf öffentlichem Grund parkt, muss alle drei Tage die Verkehrssituation rund um das abgestellte Fahrzeug kontrollieren.

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