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Was ist eine Halteverbotszone?

In diesem Ratgeber erfährst Du, was eine Halteverbotszone ist, warum Du eine Halteverbotszone einrichten solltest und warum Parkplätze nicht einfach so ohne Halteverbotsschilder abgesperrt werden dürfen.

Zuletzt aktualisiert am: 22.12.2025   •   

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Der Artikel wurde von Henrik Vogt (Gründer von halteverbotsschilder-mieten.de) verfasst.
Autos auf der linken und rechten Straßenseite in einem Wohnviertel

Quelle: halteverbotsschilder-mieten.de

✅ Dein Kurzüberblick:

  • Eine Halteverbotszone ist ein Bereich, in dem das Halten oder Parken nicht erlaubt ist.

  • Das absolute Halteverbot (rotes Kreuz) untersagt jedes Anhalten des Fahrzeugs.

  • Das eingeschränkte Halteverbot (roter Strich) erlaubt kurzes Halten bis zu drei Minuten.

  • Mobile Halteverbotszonen gelten zeitlich begrenzt, etwa bei Umzügen, Baustellen oder Veranstaltungen, und sind mit Zusatzschildern versehen.

  • Sie müssen mit Genehmigung der Stadt aufgestellt werden, und Abschleppen ist nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig.

2. Was ist eine Halteverbotszone bzw. Parkverbotszone?

Eine Halteverbotszone ist ein Bereich entlang einer Straße oder eines öffentlichen Raums, in dem das Halten von Fahrzeugen zu bestimmen Zeiten oder unter bestimmten Bedingungen verboten ist. Der Bereich wird durch Halteverbotsschilder gekennzeichnet um so zu informieren, dass dort nicht geparkt bzw. gehalten werden darf. 

Unterschieden wird zwischen einem absoluten und eingeschränkten Halteverbot.

 

In absoluten Halteverbotszonen darf grundsätzlich zu keinem Zeitpunkt gehalten oder geparkt werden. Im eingeschränkten Halteverbot darf nicht länger als drei Minuten gehalten werden.

1. Halteverbot oder Haltverbot?

Welche Schreibweise ist eigentlich korrekt? "Halteverbot" oder "Haltverbot"? Die korrekte Schreibweise des Begriffs in der Straßenverkehrsordnung lautet "Haltverbot". Umgangssprachlich ist aber die Bezeichnung "Halteverbot" geläufiger und wird oft auch von vielen Behörden verwendet. Auch wir benutzen in unseren Ratgebern den geläufigen Begriff "Halteverbot" mit zusätzlichem "e".

Grafik eines absoluten und relativen Halteverbotschildes

Quelle: halteverbotsschilder-mieten.de

3. Was ist ein mobiles Halteverbot bzw. temporäres Halteverbot?

Neben fest installierten Halte- und Parkverboten gibt es auch mobile bzw. temporär errichtete Halteverbote. Diese sind - wie der Name schon sagt - nur für einen definierten Zeitpunkt bestimmt und das Verbot zum Parken bzw. Halten gilt nur für den zu den Halteverbotsschildern montierten Zusatzschildern angegebenen Zeiten. Typische Beispiele für Situationen, in denen mobile Halteverbotszonen eingerichtet werden, sind Baustellen, Umzüge, Veranstaltungen oder Anlieferungen.

Die Einrichtung eines solchen mobilen Halteverbot ist bspw. bei einem Umzug sehr hilfreich - so kann man legal direkt vor seiner Haustüre mehrere Parkplätze rechtmäßig freihalten bzw. blockieren.

 

Dabei muss auch ein mobiles Halteverbot mit ordnungsgemäßen Halteverbotsschildern gekennzeichnet sein und mindestens drei volle Tage vor dem Zeitraum aufgestellt werden. Des weiteren muss für die Aufstellung eine Genehmigung bei der Stadt beantragt werden.

4. Halteverbot nicht nur für Umzüge - Gründe für die Einrichtung eines Halteverbots

Mobile Halteverbotszonen gelten nicht nur für Umzüge. Du kannst ebenfalls eine Halteverbotszone errichten für

 

  • die Anlieferung von Möbeln

  • das Aufstellen einer neuen Küche

  • das Aufstellen und Anliefern eines Containers

  • Veranstaltungen

  • Dreharbeiten

  • Baustelle

  • Geschäftsauflösungen

  • Räumungen

  • Sperrmüllentsorgungen

  • Baumpflege

  • Tankreinigungen

  • Öllieferung und vieles mehr ...

Dabei ist der Vorgang immer gleich:

Du beantragst eine Genehmigung, stellst Halteverbotsschilder auf und richtest somit legal Deine Halteverbotszone ein, in der Du falsch parkende Fahrzeuge im Ernstfall abschleppen lassen kannst.

5. Darf ich als Privatperson überhaupt ein Halteverbot einrichten?

Neben Städten, Gemeinden und Firmen können auch Privatperson jederzeit ein Halteverbot selbst einrichten. Grundsätzlich gilt: Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen. Dieses Interesse setzt grundsätzlich die Intention eines Umzugs, einer Anlieferung etc. voraus und ist bei Beantragung der mobilen Halteverbotszone bei der Stadt anzugeben.

Die Stadt prüft diese Interesse nicht nach - das Erlangen einer Genehmigung stellt grundsätzlich kein Problem dar, solange die Genehmigung rechtzeitig beantragt wird.

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6. Kann ich Parkplätze nicht einfach so absperren?

Neben der Tatsache, dass das Absperren von Parkplätzen mit rotem Flatterband, Stühlen oder sonstigen Gegenständigen illegal ist, gibt es dadurch auch keine rechtliche Grundlage, falsch parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen. 

Das Ordnungsamt ist dazu angehalten, solche selbst errichteten Halteverbotszonen abzubauen und den Verursacher ausfindig zu machen. Auch können andere Autofahrer auf der Suche nach einem Parkplatz die aufgestellte Blockade rechtmäßig entfernen - der Parkplatz ist somit weg und es ist nichts gewonnen.

Verletzt sich jemand aufgrund der aufgestellten Gegenstände, haftet der Verursacher und es droht ein Bußgeld wegen "unerlaubter Sondernutzung". Des weiteren stellt es einen unerlaubten Eingriff in den Straßenverkehr dar, welcher strafrechtlich verfolgt werden kann.

Rotes Backsteinhaus mit einer Parkfläche

Quelle: halteverbotsschilder-mieten.de

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